Gebot für Versteigerung 2022
Auktionsbedingungen:
Als Stille Auktion bezeichnet man den Verkauf von Gegenständen durch eine an Kaufinteressenten gerichtete schriftliche Aufforderung zur Abgabe eines in ziffernmäßiger Höhe bestimmten Kaufanbots innerhalb der von WineAid bestimmten Frist, wobei die Bieter während dieser Frist keine Kenntnis über die Anbote der Mitbieter erlangen und der Kaufvertrag mit dem jeweils Meistbietenden abgeschlossen wird.
Es handelt sich somit um keinen Verkauf im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung. Die Auktionsgegenstände sind im Ausstellungskatalog und online auf der Website www.wineaid.at/auktion ersichtlich und werden im Zuge des Charity Dinners am 14.Septembers 2022 versteigert.
Die Gegenstände werden von den Künstlern bzw. von WineAid beschrieben. Diese Beschreibung beruht auf der subjektiven Überzeugung der Künstler und Abgeber und stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Für Angaben in diesem Zusammenhang wird vom WineAid keine Haftung übernommen.
Jeder Kaufinteressent erhalt im Rahmen der Möglichkeiten die Gelegenheit, die Beschaffenheit und den Zustand der Werke und Angebote zu überprüfen, Angebote unter dem Mindestgebot werden nicht berücksichtigt.
Wird der Mindestpreis nicht erreicht, wird kein Zuschlag erteilt. Das jeweilige Gebot wird online oder schriftlich im Zuge des Charity Dinners am 14.Septembers auf dem jeweils zur Verfügung gestellten Exponate-Bieter-Formular abzugeben. Eingereichte Gebote sind mit ihrer Unterschrift verbindlich und verpflichten zum Kauf bzw. zur Abnahme.
Mit Abgabe des Gebots bestätigt der Bieter, dass er sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des jeweils höchsten Gebots (Meistbot).
Die stille Auktion-Offline endet am 14. September 22 Uhr.
Die stille Auktion-Online endet am 13. September 2022 um 23:59 Uhr.
Der Meistbieter wird mündlich im Zuge des Charity Events bzw. schriftlich per Email informiert. Gibt lediglich ein Bieter ein Gebot ab, erhält dieser den Zuschlag. Die Entscheidung über die Annahme des Gebots obliegt ausschließlich WineAid. Dies gilt auch bei Meinungsverschiedenheiten, bei behaupteten Mehrfachangeboten, wenn ein Gebot übersehen wurde oder sonst unbeachtet blieb.
Zum Gebot kommen keine Aufschläge und Gebühren hinzu.